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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule Möhnesee vom 25.05.2020 | Ausgabe: 14

1. Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen angebotenen sportlichen Veranstaltungen kann, wer mind. 7 Jahre ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die schriftliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

2. Die Anmeldung kann nur auf unserem Anmeldeformular in schriftlicher Form von Fax, Email oder auf dem Postweg erfolgen. Sie wird dadurch für den Anmeldenden verbindlich. Die Verbindlichkeit für die Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker, besteht erst nach Eingang des geforderten Kurspreises und sofern keine schriftliche Kursabsage durch sie erfolgt ist.

3. Bei Nichterreichen der vorgegebenen Teilnehmerzahl (richtet sich nach Kurs und Angebot) ist die Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker, dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls berechtigt zurückzutreten, sofern die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesen Fällen (höhere Gewalt ausgenommen) erstattet die Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker, den bezahlten Kurspreis anteilsmäßig zu den nicht erbrachten Kursleistungen. Weitere Ansprüche gegen die Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker, können nicht geltend gemacht werden.

4. Für die Teilnahme an Kursen, Törns etc. bei der Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker, gilt generell, dass für den Rechnungspreis an einem sportlichen Unternehmen teilgenommen wird. Schlechtwettersituationen, technische Schäden und unvorhersehbare Umstände können zu Unterbrechungen führen. Bei vorgenannten Unterbrechungen besteht kein Regress-Anspruch gegen die Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker. Selbstverständlich sind wir stets bemüht Unterbrechungen auszugleichen oder zu vermeiden.

5. Schwimmwesten und weitere vorgeschriebene Sicherheitsausrüstungen werden von der Schule in entsprechender Anzahl gestellt. Das Tragen von Schwimmwesten unterliegt jedoch der Entscheidung des Einzelnen. Minderjährige müssen auf Steganlagen und Schiffen der Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker immer eine Schwimmweste tragen.

6. Prüfungen vor den Amtlichen Prüfungsausschüssen des Deutschen Seglerverbandes oder des Deutschen Motoryachtverbandes erfolgen ausschließlich nach deren Bedingungen. Für die Organisation der Prüfung ist eine rechtzeitige Anmeldung mit allen notwendigen Unterlagen erforderlich. Die jeweils geplanten Prüfungstermine werden bekannt gegeben oder können dem Kursprogramm entnommen werden. Bei Prüfungsanmeldung fallen durch den DSV/DMYV Prüfungsgebühren an, die vom Anmeldenden zu tragen sind. Die jeweilige Höhe der Gebühren können bei der Schule erfragt werden. Bei Nichtzulassung zur Prüfung wegen nicht erfüllter Vorausaussetzungen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren, sowie auch nicht bei Ausfall oder Absage eines Prüfungstermins.

7. Die Haftung der Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker erfolgt ausschließlich im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen wie folgt: Haftpflicht 2.000.000 Euro für Personenschäden / 1.000.000 Euro für Sachschäden / 100.000,- Euro für Vermögensschäden. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen einer Rücktritts-, Unfall-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung abzudecken, wird empfohlen, eigene Vorsorge zu treffen.

8. Einweisungen in den Schulablauf, Knotenkunde, Spleißen, Aufklären und Saubermachen der Boote sind zeitlicher Bestandteil des Praxisprogramms der Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker.

9. Für Kursunterbrechungen, -abbrüche oder ein Nichterscheinen zum gebuchten Kurs durch den Kursteilnehmer besteht kein Ersatzanspruch.

10. Anordnungen des Personals der Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker, ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Kursteilnehmer den Anweisungen wiederholt nicht nach, so kann er vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche bestehen nicht.

11. Preisstellung
Der Kurspreis richtet sich nach der jeweiligen Saisonpreisliste der Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker und versteht sich - je nach Kursart - inkl. gesetzl. Mwst. Bei schriftlichen Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Bei Onlineanmeldungen entfällt dieser Betrag.

12. Zahlungsbedingungen
Es besteht die Möglichkeitder Barzahlung (plus 3% Bearbeitungsgebühr) oder per Lastschrift.

13. Rechnungsstellung (Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren):
Bei schriftlichen Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Bei Onlineanmeldungen entfällt dieser Betrag.
Sie eine Rechnung ca. 14 Tage vor Kursbeginn die dann weitere 10 Tage später per SEPA Lastschrift eingezogen wird.
Bei Segeltörns erhalten Sie bei Buchung eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50%. Die Restzahlungsrechnung in Höhe von 50% erhalten Sie 4 Wochen vor Törnbeginn. Beide Rechnungen werden 10 Tage nach Ausstellung per SEPA Lastschrift eingezogen.

14. Kursplatzbuchung
Mir ist bekannt, dass Theoriekursänderungen/-ergänzungen bei Überbelegungen möglich sind.
Für die Praxiskurse ist mir bekannt, dass der von mir gebuchte Kurs belegt sein kann. Sollte ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang dieser Kursbuchung bei der Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker, einen ablehnenden Bescheid erhalten, gelten die von mir vorgegebenen Kurstermine als fest gebucht. Eine Annahmebestätigung von der Segelschule Möhnesee e.K. Inh. Sven Höcker, erhalte ich nicht mehr.

15. Rücktrittsrecht
Für die Theorie- & Praxiskurse besteht ein Rücktrittsrecht bis 14 Tage vor Kursbeginn. Spätere Absagen werden zu 100% berechnet.
Für Segeltörns: Nach Buchung ist eine Absage nicht mehr möglich, es wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Die Bootsmann Karte kann nicht storniert werden.
Für Events:
Ab Auftragserteilung bis 4 Wochen vor Termin 50% der Kosten. Bis 1 Woche vor Termin 75% der Kosten. Bei Absage am Veranstaltungstag 100% der Kosten.
Für die Bootsvermietung:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenfrei. Bis 2 Tage vor Mietbeginn 50% spätere Absagen 100% der Kosten.
Ab Absage durch die Segelschule Möhnesee e.K. werden die Kosten zum 100% erstattet.
16. Bootsmann Karte
Bei der jeweiligen Anmeldung zu einem der Bootsmann-Vorteile muss die Katen Nummer im Feld "Bootsmann Karten Nr." bei der Anmeldung eintragen werden. Der Nachlass wird automatisch bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Die Nachlässe gelten nur bei Teilnahme im Gültigkeitsjahr. Kurse, Jollen oder Events können auch ausgebucht sein oder nicht statt finden. Aktuelle Kurse sowie frei Plätze sind unserer Webseite zu entnehmen. Diese Karte ist nicht übertragbar, nicht mit anderen Nachlässen oder Aktionen kombinierbar.

17. Gerichtsstand und Gerichtsort Soest.

AGB Liegeplätze

Liegeplatzvermietung vom 14.09.2020 | Ausgabe: 7

§ 1 Mietobjekt

Der Vermieter vermietet dem Mieter für die gebuchte Saison einen Bootsliegeplatz an der Steganlage der Segelschule Möhnesee e.K. für für das oben bezeichnete Boot. Der Liegeplatz ist während der o.g. Saison im angebotenen Zeitraum des o.g. Jahres nutzbar.

Der Bootsliegeplatz wird vom Vermieter zu Beginn der Saison zugewiesen.

Sollte der zugewiesene Liegeplatz nicht genutzt werden, ist dem Vermieter der Beginn und Ende dieser Zeit anzuzeigen. Der Vermieter ist während dieser Zeit berechtigt, diesen Platz anders zu nutzen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nicht. Bei wichtigem Grund hat der Vermieter das Recht, dem Mieter auch während der vereinbarten Zeit einen anderen Bootsliegeplatz zuzuweisen.

§ 2 Mietzins

Der Mietzins ist dem Buchungsangebot zu entnehmen und ist bis zum Saisonende festgeschrieben. Diese muss bis zum 01.03. der Mietsaison bzw. nach Rechnungsstellung bezahlt werden.

Für Strom entstehen Zusatzkosten, die ebenfalls dem Buchungsangebot zu entnehmen sind.

Eine Stornierung ist bis 14 Tage nach Buchung möglich. Spätere Stornierung werden mit 100% berechnet.

§ 3 Slipanlage

Die Benutzung der öffentlich eingeschränkten Slipeinlage ist nur nach vorheriger Absprache kostenlos möglich.

§ 4 Höhere Gewalt und Haftung

Wenn die Steganlage infolge höherer Gewalt oder anderer ungewöhnlicher Ereignisse (wie z.B. Steg kann wegen Niedrigwasser nicht mehr verholt werden), die der Vermieter nicht zu vertreten hat, dem Mieter zeitweise nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann, bestehen gegen den Vermieter keine Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Minderung des Mietzinses.

Wenn die an der Steganlage anliegenden Boote beschädigt werden, bestehen keine Ansprüche gegen den Vermieter, insbesondere nicht bei höherer Gewalt, Starkwind, Sturm oder Eisbildung.

§ 5 Schlüssel

Der Vermieter stellt dem Mieter einen Schlüssel gegen Pfand für die Steganlage für den Mietzeitraum zur Verfügung. Verlust ist dem Vermieter sofort anzuzeigen und die Kosten für den Austausch ist vom Mieter zu zahlen.

§ 6 Voraussetzungen

Die Freizeitordnung des Ruhrverbandes ist einzuhalten. Eine Kopie in gültiger Fassung kann auf der Homepage des Ruhrverband eingesehen werden. Insbesondere weißt der Mieter den Vermieter auf die gültigen Bootsgrößen, den Unterwasseranstrich sowie die Verpflichtung des Erwerbs eine Bootsplakette. Die Plakette beantragt der Vermieter bei Ruhrverband und händigt diese dem Mieter gegen die Kosten des Ruhrverbandes aus.

Der Mieter bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist im Besitz eines amtl. Sportbootführerschein Binnen unter Segel ist eine Haftpflichtversicherung für das Boot abgeschlossen hat, die sowohl für private Haftpflichtschäden eintritt als auch für Schäden im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Gebrauch eines Bootes. Sofern der Nachweis über die geforderten Voraussetzungen nicht sofort oder nur vorübergehend unvollständig erbracht werden kann, darf der Liegeplatzmieter den Liegeplatz zwar nutzen, aber das Boot nicht bewegen.

§ 7 Stegordnung

Herr Sven Höcker übt u. a. auch die Funktion des Hafenmeisters aus. Seine Weisungen sind vom Mieter und allen Benutzern der Steganlage zu befolgen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Mitsegler / Gäste darauf hinzuweisen. Der Mieter ist nur berechtigt, den ihm zugewiesenen Bootsliegeplatz zu nutzen. Wenn ein anderer Liegeplatz genutzt wird, trägt der Mieter die Kosten und die Verantwortung für die Verlegung des Bootes

§ 8 Kündigungsrecht

Wenn eine der in § 6 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder weggefallen ist, hat der Vermieter des Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages. Das gilt auch bei einem Verstoß des Mieter gegen die Pflichten aus diesem Vertrag. Wenn der Vermieter diesen Vertrag kündigt, entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietzinses.

§ 9 Vertragsänderungen

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

§ 10 Diebstahl

Für Diebstahl wird von der Segelschule Möhnesee e.K. keine Haftung übernommen.

§ 11 Datenschutz

Ich habe die Datenschutzhinweise unter: www.hoecker-moehnesee.de/datenschutz gelesen und stimme diesen zu.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Gerichtsort Soest.

Telefon: 02924 5555 | info@segelschule-moehnesee.de