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Segelschule Möhnesee e.K.
Inh. Sven Höcker
Südufer 45
59519 Möhnesee

Erreichbarkeit
Telefon: +49 (0)2924 5555 E-mail: info@segelschule-moehnesee.de

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Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit

Kauffrau/-mann für Büromanagement

Eintragung im Handelsregister:
Registergericht: Arnsberg
Registernummer: HRA5133

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE235469367

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Segelschule Möhnesee e.K.
Inh. Sven Höcker
Südufer 45
59519 Möhnesee

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule Möhnesee vom 27.09.2026 | Ausgabe: 16

# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Segelschule Möhnesee e.K. · Inhaber: Sven Höcker · Südufer 45 · 59519 Möhnesee
Stand: September 2026

## § 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Segelschule Möhnesee e.K., Inhaber Sven Höcker – nachfolgend „Segelschule“ genannt – und ihren Kunden insbesondere über Theorie- und Praxiskurse, Segel- und Motorbootausbildung, Funk- und sonstige Ausbildungskurse, Segeltörns, Veranstaltungen und Events, Bootsvermietungen, Bootsmannkarten sowie die Vermietung von Bootsliegeplätzen. Für einzelne Angebote können ergänzende Bedingungen gelten. Für die Bootsvermietung sowie für Bootsliegeplätze gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen der jeweiligen Abschnitte dieser AGB.

## § 2 Teilnahmevoraussetzungen
An Kursen, Törns und sonstigen sportlichen Veranstaltungen können Personen teilnehmen, die die für das jeweilige Angebot angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Soweit für das jeweilige Angebot erforderlich, müssen Teilnehmer schwimmen können und gesundheitlich in der Lage sein, sicher an der Veranstaltung teilzunehmen. Teilnehmer sind verpflichtet, die Segelschule vor Beginn über solche gesundheitlichen Einschränkungen zu informieren, die für die sichere Durchführung der gebuchten Leistung von Bedeutung sein können. Für minderjährige Teilnehmer ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Soweit für einzelne Angebote ein bestimmtes Mindestalter oder weitere Voraussetzungen vorgeschrieben sind, gelten die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

## § 3 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung bzw. Buchung kann insbesondere online über die Internetseite der Segelschule sowie, soweit angeboten, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Mit der Buchung bzw. Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung bzw. ausdrücklichen Annahme durch die Segelschule zustande. Bei Praxisangeboten und Kursen können die verfügbaren Plätze begrenzt sein. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht erst, wenn dieser durch die Segelschule bestätigt wurde. Notwendige Änderungen oder Ergänzungen von Theorie- oder Praxisterminen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich verändern.

## § 4 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung für das jeweilige Angebot angegebenen Preise. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Endpreise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Zusätzliche Kosten, insbesondere Prüfungsgebühren, Gebühren anderer Organisationen oder ausdrücklich als Zusatzleistung ausgewiesene Leistungen, sind nur im Preis enthalten, wenn dies bei der jeweiligen Buchung ausdrücklich angegeben ist.

## § 5 Zahlung und Rechnungsstellung
Die Zahlung erfolgt über die bei der jeweiligen Buchung angebotenen Zahlungsarten. Bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift erhält der Kunde eine Rechnung bzw. Vorabinformation über den einzuziehenden Betrag und den Fälligkeitstermin. Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien für die SEPA-Vorabinformation eine verkürzte Frist von mindestens 10 Kalendertagen vor dem jeweiligen Einzug. Bei Segeltörns wird nach der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Die verbleibenden 50 % werden vier Wochen vor Beginn des Segeltörns berechnet. Soweit die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift erfolgt, werden die jeweiligen Rechnungsbeträge entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit eingezogen. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten ergeben sich ergänzend aus der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.

## § 6 Durchführung von Kursen, Ausbildungen und Veranstaltungen
Schlechtwetter, ungünstige Windverhältnisse, technische Störungen, Sicherheitsgründe oder andere unvorhersehbare Umstände können insbesondere bei Wassersportveranstaltungen zu Änderungen oder Unterbrechungen des vorgesehenen Ablaufs führen. Die Segelschule ist berechtigt, den Ablauf aus Sicherheitsgründen anzupassen, insbesondere Unterrichtsinhalte zeitlich zu verschieben, Theorie- und Praxiseinheiten zu tauschen oder praktische Einheiten zu unterbrechen. Soweit möglich und zumutbar, wird die Segelschule ausgefallene wesentliche Leistungen nachholen oder einen Ersatztermin anbieten. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Einweisungen in den Schul- und Betriebsablauf, Knotenkunde, Spleißen sowie das Aufklaren und ordnungsgemäße Hinterlassen der verwendeten Boote und Ausrüstung können Bestandteil der gebuchten Praxiszeit sein.

## § 7 Mindestteilnehmerzahl und Absage durch die Segelschule
Für einzelne Kurse, Törns oder Veranstaltungen kann eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen sein. Wird diese nicht erreicht, kann die Segelschule die Veranstaltung absagen. Die Teilnehmer werden hierüber so früh wie möglich informiert. Die Segelschule kann eine Veranstaltung außerdem absagen oder abbrechen, wenn deren Durchführung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, außergewöhnlicher Wetterbedingungen oder anderer von der Segelschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar ist. Bereits gezahlte Entgelte für Leistungen, die aufgrund einer Absage durch die Segelschule nicht erbracht werden, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet. Bei bereits teilweise erbrachten Leistungen erfolgt, soweit erforderlich, eine angemessene anteilige Abrechnung.

## § 8 Sicherheitsbestimmungen und Verhalten
Den Anweisungen der Mitarbeiter und Ausbilder der Segelschule ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Ablauf oder dem Schutz von Personen und Sachen dienen. Die erforderlichen und von der Segelschule vorgeschriebenen Schwimmwesten bzw. persönlichen Auftriebsmittel werden für die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Schwimmwesten sind zu tragen, wenn dies von der Segelschule oder dem verantwortlichen Ausbilder aus Sicherheitsgründen angeordnet wird. Minderjährige haben auf den Steganlagen und auf den Booten der Segelschule grundsätzlich eine geeignete Schwimmweste zu tragen. Teilnehmer, die trotz Aufforderung wiederholt sicherheitsrelevanten Anweisungen nicht folgen oder sich oder andere erheblich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

## § 9 Prüfungen
Prüfungen vor amtlichen oder anerkannten Prüfungsausschüssen, insbesondere des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) oder des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV), werden nach den jeweils geltenden Vorgaben des zuständigen Prüfungsausschusses durchgeführt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Für Prüfungen können zusätzliche Prüfungsgebühren des jeweiligen Prüfungsausschusses anfallen. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen, soweit sie nicht ausdrücklich im gebuchten Preis enthalten sind. Die Segelschule hat keinen Einfluss auf die endgültige Zulassung zur Prüfung, die Prüfungsentscheidung oder eine Verlegung bzw. Absage durch den jeweiligen Prüfungsausschuss. Eine Nichtzulassung oder ein Nichtbestehen der Prüfung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung bereits ordnungsgemäß erbrachter Ausbildungsleistungen.

## § 10 Stornierung und Rücktritt durch den Kunden
Für die Stornierung bzw. den Rücktritt durch den Kunden gelten abhängig von der gebuchten Leistung die nachfolgenden Regelungen.

### 1. Theorie- und Praxiskurse
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung werden 100 % des vereinbarten Preises berechnet.

### 2. Segeltörns
Bei Segeltörns ist eine kostenfreie Stornierung nach verbindlicher Buchung nicht mehr möglich. Bei einer Stornierung werden 100 % des vereinbarten Preises berechnet. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die ausgeschriebene Teilnahme am Segeltörn. An- und Abreise sowie sonstige Reiseleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und vom Teilnehmer selbst zu organisieren.

### 3. Events und Veranstaltungen
Bei einer Stornierung durch den Kunden werden folgende Stornokosten berechnet: ab Auftragserteilung bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50 % des vereinbarten Preises; weniger als vier Wochen bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin 75 % des vereinbarten Preises; weniger als eine Woche vor dem Veranstaltungstermin sowie bei einer Absage am Veranstaltungstag 100 % des vereinbarten Preises.

### 4. Bootsvermietung
Für die Stornierung gebuchter Mietboote gelten folgende Bedingungen: bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenfrei; weniger als 30 Tage bis zwei Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises; weniger als zwei Tage vor Mietbeginn 100 % des vereinbarten Mietpreises.

### 5. Wetterbedingte Regelung bei der Bootsvermietung
Schlechtes Wetter, Regen, niedrige Temperaturen, Bewölkung oder eine ungünstige Wettervorhersage berechtigen den Kunden nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern die Nutzung des gebuchten Bootes nach Einschätzung der Segelschule sicher möglich ist. Die Entscheidung, ob eine Bootsvermietung aufgrund der tatsächlichen Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen durchgeführt werden kann, trifft die Segelschule. Eine Entscheidung über eine wetterbedingte Absage erfolgt grundsätzlich frühestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn. Kann die Bootsvermietung aufgrund der tatsächlichen Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden und wird die Vermietung deshalb durch die Segelschule abgesagt, kann der Kunde zwischen einer kostenfreien Umbuchung auf einen Ersatztermin innerhalb eines Jahres oder der Erstattung des für die ausgefallene Bootsvermietung gezahlten Betrages wählen. Maßgeblich für die Beurteilung sind die tatsächlichen Wetter- und Sicherheitsbedingungen am Möhnesee zum Zeitpunkt der gebuchten Vermietung. Eine eigenständige Absage durch den Kunden aufgrund einer Wettervorhersage oder aufgrund persönlich als unangenehm empfundener Wetterbedingungen gilt als Stornierung durch den Kunden. In diesem Fall gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen für die Bootsvermietung gemäß § 10 Nr. 4 dieser AGB. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

### 6. Bootsmannkarte
Die Bootsmannkarte kann innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Buchung kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist ist eine vertragliche Stornierung bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit ausgeschlossen. Der vereinbarte Preis ist in diesem Fall vollständig zu zahlen. Eine anteilige Erstattung für eine Nichtnutzung oder nur teilweise Nutzung der Bootsmannkarte erfolgt nicht.

### 7. Bootsliegeplätze
Eine Liegeplatzbuchung kann innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Buchung kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist ist eine vertragliche Stornierung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Der vereinbarte Mietpreis ist vollständig zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Liegeplatz nicht oder nur teilweise nutzt.

### 8. Nichterscheinen, verspätete Teilnahme und Abbruch
Erscheint der Kunde bzw. Teilnehmer nicht zu einer gebuchten Leistung oder bricht er eine bereits begonnene Leistung aus Gründen ab, die die Segelschule nicht zu vertreten hat, werden 100 % des vereinbarten Preises berechnet. Dies gilt grundsätzlich auch bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder persönlicher Verhinderung des Teilnehmers.

### 9. Nachweis eines geringeren Schadens
Soweit nach den vorstehenden Regelungen pauschalierte Stornokosten verlangt werden, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Segelschule durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorgesehene Stornopauschale entstanden ist. Der Segelschule bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

### 10. Absage durch die Segelschule
Sagt die Segelschule eine gebuchte Leistung aus Gründen ab, die sie zu vertreten hat, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachten Leistungen vollständig erstattet. Bei bereits teilweise erbrachten Leistungen erfolgt eine entsprechende anteilige Abrechnung. Bei höherer Gewalt, außergewöhnlichen Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen, die die Segelschule nicht zu vertreten hat, richten sich die Ansprüche der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

### 11. Gesetzliche Rechte
Die vorstehenden Regelungen betreffen das von der Segelschule eingeräumte vertragliche Stornierungs- und Rücktrittsrecht. Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.

## § 11 Bootsmannkarte
Die Bootsmannkarte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die jeweils enthaltenen Leistungen und Vergünstigungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Erwerbs gültigen Leistungsbeschreibung. Nachlässe werden bei der Rechnungsstellung bzw. Buchung berücksichtigt und gelten ausschließlich innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums. Die Bootsmannkarte begründet keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Kurse, Boote, Veranstaltungen oder Termine verfügbar sind. Kurse, Boote oder Veranstaltungen können ausgebucht sein oder aus betrieblichen, organisatorischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht stattfinden. Die jeweils verfügbaren Angebote und Termine ergeben sich aus der Internetseite bzw. dem Buchungssystem der Segelschule. Vergünstigungen der Bootsmannkarte sind nicht mit anderen Nachlässen oder Aktionen kombinierbar, soweit bei der jeweiligen Aktion nichts anderes angegeben ist.

## § 12 Haftung
Die Segelschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Segelschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Segelschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Segelschule für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Den Teilnehmern wird empfohlen, entsprechend ihrem persönlichen Risiko für einen ausreichenden privaten Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und gegebenenfalls Reiserücktrittsversicherungsschutz zu sorgen.

## § 13 Datenschutz
Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter www.hoecker-moehnesee.de/datenschutz.

# Abschnitt II – Besondere Bedingungen für die Bootsvermietung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für die Vermietung von Booten durch die Segelschule Möhnesee e.K. Die Stornierung von Bootsvermietungen richtet sich ausschließlich nach § 10 dieser AGB.

## § 14 Mietgegenstand und Nutzung
Der Kunde erhält für den gebuchten Zeitraum das vereinbarte Boot zur Nutzung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes einzelnes Boot besteht nur, soweit dies bei der Buchung ausdrücklich vereinbart wurde. Ist das gebuchte Boot aufgrund eines kurzfristig eingetretenen technischen Defekts oder aus einem anderen nicht vorhersehbaren Grund nicht verfügbar, kann die Segelschule dem Kunden ein hinsichtlich Art und Nutzung vergleichbares Boot anbieten. Die zulässige Höchstzahl der Personen richtet sich nach dem jeweiligen Bootstyp und den bei der Buchung angegebenen Bedingungen. Kinder zählen bei der zulässigen Höchstzahl als Personen mit. Eine Überschreitung der zulässigen Personenzahl ist nicht gestattet.

## § 15 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
Die gebuchte Mietzeit umfasst die gesamte Nutzungszeit einschließlich der erforderlichen Einweisung sowie des Be- und Entladens des Bootes. Der Kunde hat rechtzeitig vor Beginn der gebuchten Mietzeit am vereinbarten Übergabeort zu erscheinen. Eine verspätete Übernahme des Bootes durch den Kunden führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Mietzeit. Das Boot ist spätestens zum Ende der gebuchten Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Verzögerungen bei der Rückgabe sind der Segelschule unverzüglich mitzuteilen.

## § 16 Einweisung und Sicherheitsbestimmungen
Vor Fahrtbeginn erhält der Kunde, soweit erforderlich, eine Einweisung in die Bedienung und sichere Nutzung des jeweiligen Bootes. Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Mitarbeiter der Segelschule ist Folge zu leisten. Der verantwortliche Bootsführer ist dafür verantwortlich, dass auch alle weiteren Personen an Bord die Sicherheitsbestimmungen beachten. Die von der Segelschule zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Schwimmwesten bzw. geeignete persönliche Auftriebsmittel werden, soweit erforderlich, durch die Segelschule zur Verfügung gestellt. Minderjährige und Nichtschwimmer haben während der Nutzung des Bootes grundsätzlich eine geeignete Schwimmweste zu tragen. Die Segelschule kann auch für andere Personen das Tragen einer Schwimmweste anordnen, wenn dies aufgrund der Wetterlage, des verwendeten Bootstyps oder aus sonstigen Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.

## § 17 Verhalten auf dem Wasser
Das gemietete Boot darf nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Bestimmungen sowie der für den Möhnesee geltenden Regelungen genutzt werden. Der Kunde hat jederzeit auf andere Verkehrsteilnehmer, die Uferbereiche, Steganlagen und sonstige Einrichtungen Rücksicht zu nehmen. Vorgeschriebene Abstände zu Ufern, Sperrflächen, Bauwerken oder sonstigen Bereichen sind einzuhalten. Bei Sturm-, Gewitter- oder sonstigen Warnsignalen sowie bei einer entsprechenden Anweisung der Segelschule ist unverzüglich der von der Segelschule bezeichnete sichere Bereich bzw. die Anlegestelle anzufahren. Das Baden bzw. Schwimmen vom Mietboot aus ist nicht gestattet. Das Angeln vom Mietboot aus ist nur gestattet, wenn dies für den jeweiligen Bootstyp ausdrücklich erlaubt ist und alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse vorliegen. Soweit die Segelschule das Angeln für den jeweiligen Bootstyp untersagt, ist dieses Verbot verbindlich.

## § 18 Alkohol und Fahrtüchtigkeit
Der verantwortliche Bootsführer muss während der gesamten Nutzungsdauer in der Lage sein, das Boot sicher zu führen. Das Führen eines Bootes unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden Mitteln oder Medikamenten, welche die sichere Führung des Bootes beeinträchtigen, ist nicht gestattet. Gesetzlich vorgeschriebene Alkoholgrenzen und sonstige Vorschriften bleiben unberührt. Die Segelschule ist berechtigt, die Übergabe eines Bootes zu verweigern oder die weitere Nutzung zu untersagen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine sichere Führung des Bootes nicht gewährleistet ist.

## § 19 Grillflöße und Grillen
Das Grillen ist ausschließlich auf solchen Booten bzw. Grillflößen gestattet, die von der Segelschule ausdrücklich hierfür vorgesehen sind. Es dürfen nur die hierfür vorgesehenen bzw. von der Segelschule zugelassenen Grillmöglichkeiten verwendet werden. Offenes Feuer oder andere nicht zugelassene Feuerstellen sind nicht gestattet. Die jeweiligen Sicherheitsanweisungen für Grillflöße sind einzuhalten. Der Grillplatz und das Boot sind nach der Nutzung ordnungsgemäß und frei von mitgebrachten Abfällen zu hinterlassen.

## § 20 Hunde und Tiere
Ob Hunde oder andere Tiere mitgeführt werden dürfen, richtet sich nach dem jeweiligen Bootstyp und den Angaben bei der Buchung. Soweit Tiere zugelassen sind, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass von ihnen keine Gefährdung, erhebliche Verschmutzung oder Beschädigung des Bootes ausgeht.

## § 21 Dekorationen und mitgebrachte Gegenstände
Dekorationen dürfen nur angebracht werden, soweit hierdurch das Boot oder seine Einrichtungen nicht beschädigt werden. Dekorationen und sonstige mitgebrachte Gegenstände müssen spätestens zum Ende der gebuchten Mietzeit vollständig und rückstandsfrei entfernt werden. Klebstoffe, Befestigungen oder sonstige Materialien, die Beschädigungen oder bleibende Rückstände verursachen können, dürfen nicht verwendet werden.

## § 22 Schäden und besondere Vorkommnisse
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden am Boot, technische Störungen, Unfälle oder sonstige besondere Vorkommnisse unverzüglich der Segelschule mitzuteilen. Der Kunde darf Schäden nicht eigenmächtig reparieren oder Reparaturen durch Dritte veranlassen, soweit dies nicht zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich ist. Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die allgemeine Haftungsregelung gemäß § 12 dieser AGB bleibt unberührt.

# Abschnitt III – Besondere Bedingungen für Bootsliegeplätze

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für die Vermietung von Bootsliegeplätzen an der Steganlage der Segelschule Möhnesee e.K. Die Stornierung von Liegeplatzbuchungen richtet sich ausschließlich nach § 10 dieser AGB.

## § 23 Mietgegenstand und Liegeplatzzuweisung
Die Segelschule vermietet dem Mieter für die gebuchte Saison einen Bootsliegeplatz für das bei der Buchung bezeichnete Boot. Der Liegeplatz ist innerhalb des im Buchungsangebot bzw. Vertrag angegebenen Zeitraums nutzbar. Der konkrete Bootsliegeplatz wird durch die Segelschule zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nicht. Aus wichtigem betrieblichem, technischem oder sicherheitsrelevantem Grund ist die Segelschule berechtigt, dem Mieter einen anderen geeigneten Liegeplatz zuzuweisen. Wird der zugewiesene Liegeplatz für einen längeren Zeitraum nicht genutzt, soll der Mieter der Segelschule Beginn und Ende der Nichtnutzung mitteilen. Die Segelschule ist berechtigt, den freien Platz während dieses Zeitraums vorübergehend anderweitig zu nutzen. Die Nutzungsberechtigung des Mieters im vereinbarten Vertragszeitraum bleibt hiervon unberührt.

## § 24 Mietpreis und Nebenkosten
Der Mietpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Buchungsangebot bzw. Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Mietpreis bis zum 1. März der jeweiligen Mietsaison bzw. bei späterer Rechnungsstellung zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Kosten für Strom oder andere zusätzliche Leistungen werden entsprechend dem Buchungsangebot bzw. der jeweils getroffenen Vereinbarung berechnet. Die Regelungen zur Stornierung einer Liegeplatzbuchung ergeben sich ausschließlich aus § 10 dieser AGB.

## § 25 Slipanlage
Die Nutzung der vorhandenen eingeschränkten Slipanlage ist nur nach vorheriger Absprache mit der Segelschule zulässig. Soweit bei der Buchung nichts anderes angegeben wurde, entstehen für die vereinbarte Nutzung keine zusätzlichen Kosten.

## § 26 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Kann die Steganlage aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Wasserstände, behördlicher Maßnahmen, Sturm, Eisbildung oder anderer von der Segelschule nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Segelschule wird den Mieter über wesentliche ihr bekannte Einschränkungen nach Möglichkeit informieren.

## § 27 Voraussetzungen für die Nutzung des Liegeplatzes
Der Mieter ist verpflichtet, die jeweils geltende Freizeitordnung und sonstigen verbindlichen Bestimmungen des Ruhrverbandes einzuhalten. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Boot die für den Möhnesee bzw. die Steganlage geltenden Voraussetzungen erfüllt, insbesondere hinsichtlich Bootsgröße, Unterwasseranstrich und erforderlicher Genehmigungen bzw. Plaketten. Soweit die erforderliche Bootsplakette durch die Segelschule beim Ruhrverband beantragt wird, trägt der Mieter die hierfür vom Ruhrverband erhobenen Kosten. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und, soweit für das von ihm geführte Boot gesetzlich erforderlich, über den notwendigen Sportbootführerschein bzw. sonstige vorgeschriebene Berechtigungen verfügen. Für das Boot muss während der gesamten Liegezeit eine ausreichende Haftpflichtversicherung bestehen. Auf Verlangen der Segelschule sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Fehlen gesetzlich oder vertraglich erforderliche Voraussetzungen, darf das Boot bis zur vollständigen Erfüllung der Voraussetzungen nicht bewegt werden, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher oder sicherheitsrelevanter Vorgaben erforderlich ist.

## § 28 Stegordnung und Weisungsrecht
Der Inhaber der Segelschule bzw. die von ihm beauftragten Personen üben für die Steganlage die Funktion des Hafenmeisters aus. Sicherheitsrelevanten und betrieblich erforderlichen Weisungen ist Folge zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet, auch seine Mitsegler, Familienangehörigen und Gäste auf die geltenden Regeln hinzuweisen. Der Mieter darf ausschließlich den ihm zugewiesenen Liegeplatz nutzen, sofern mit der Segelschule nichts anderes vereinbart wurde. Nutzt der Mieter ohne Zustimmung einen anderen Liegeplatz und wird dadurch eine Verlegung des Bootes erforderlich, können ihm die hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden, soweit er die unberechtigte Nutzung zu vertreten hat.

## § 29 Sicherung und Zustand des Bootes
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße und sichere Befestigung seines Bootes verantwortlich. Er hat insbesondere geeignete und ausreichend dimensionierte Festmacher, Fender und sonstige zur sicheren Unterbringung erforderliche Ausrüstung zu verwenden. Das Boot ist während der gesamten Liegezeit in einem Zustand zu halten, durch den keine Gefahr für Personen, andere Boote, die Steganlage oder sonstige Sachen entsteht. Der Mieter ist verpflichtet, der Segelschule Änderungen mitzuteilen, die für die sichere Nutzung des Liegeplatzes von Bedeutung sind.

## § 30 Haftung für Boote und sonstige Gegenstände
Die Unterbringung eines Bootes am Liegeplatz erfolgt hinsichtlich solcher Gefahren auf Risiko des Mieters, die die Segelschule nicht zu vertreten hat. Die Segelschule haftet insbesondere nicht für Schäden, die ausschließlich durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Naturereignisse, Sturm, Starkwind, Eisgang, außergewöhnliche Wasserstandsänderungen oder vergleichbare von ihr nicht zu vertretende Ereignisse entstehen. Für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung der Segelschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, gilt die Haftungsregelung gemäß § 12 dieser AGB.

## § 31 Diebstahl
Für Diebstahl oder Beschädigung von Booten, Ausrüstungsgegenständen oder persönlichen Gegenständen haftet die Segelschule nur, soweit sie den Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat. Die Haftungsbestimmungen gemäß § 12 bleiben unberührt.

## § 32 Außerordentliche Kündigung des Liegeplatzvertrages
Beide Vertragsparteien können den Liegeplatzvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund für die Segelschule kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter trotz vorheriger Aufforderung wesentliche gesetzliche oder vertragliche Voraussetzungen für die Nutzung des Liegeplatzes nicht erfüllt, sicherheitsrelevante Anweisungen wiederholt missachtet, den Liegeplatz vertragswidrig nutzt oder seine sonstigen vertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Soweit eine vorherige Abmahnung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich ist, erfolgt die außerordentliche Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung. Die finanziellen Folgen einer außerordentlichen Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

## § 33 Vertragsänderungen und individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Segelschule und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

## § 34 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Soest Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

## § 35 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Nutzungsordnung Ruhrverband